Ansiedlung neuer Unternehmen

Datum des Artikels 17.01.2018

Die MIT Bocholt/Rhede hat sich zusammen mit der CDU Bocholt in einem Arbeitskreis mit der Frage ausreichender Industrie- und Gewerbeflächen und Ansiedlung neuer Unternehmen in Bocholt auseinandergesetzt und ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

Um leistungsstark für die Zukunft gerüstet zu sein, bedarf es für Städte wie Bocholt vitaler Wirtschaftskraft neben guter Infrastruktureinrichtungen.
Eine Schlüsselrolle für die Wirtschaftskraft spielen dabei die am Ort angesiedelten Unternehmen in Bezug auf Arbeitsplätze und Finanzierung städtischer Aufgaben über ihr Steueraufkommen.

Zunehmende Globalisierung der Märkte und Produktionsstätten sowie die Digitalisierung der Unternehmensprozesse werden in den kommenden Jahrzehnten zu maßgeblichen Umbrüchen in der Industriestruktur führen. Neue Märkte und darauf ausgerichtete Unternehmen werden entstehen, wiederum andere bestehende werden einbrechen. 
Dieser Wandel wird auch nicht spurlos an der Region Westmünsterland vorbeigehen.
Daher ist es wichtiger denn je, neben aktiver Bestandspflege auch auf die Neuansiedlung zukunftsträchtiger Unternehmen in der Wirtschaftsförderung zu setzen.

Maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität  eines Unternehmensstandortes und damit für Unternehmensansiedlungen haben die harten und weichen Standortfaktoren.
Dabei zählen zu den harten Standortfaktoren u.a.
a) Flächenangebot
b) Abgaben
c) Subventionen
d) Absatzmärkte
e) Infrastruktur
f) Arbeitskräftepotential
g) Verkehrsanbindung

und zu den weichen Standortfaktoren u.a.
a ) Kulturangebot
b) Bildungsangebot
c) Freizeitmöglichkeiten

Der Ausweisung ausreichender Gewerbe- und Industrieflächen und deren infrastrukturellen Anbindung kommt daher für Unternehmenserweiterungen und Unternehmens-Neuansiedlungen ein  hoher Stellenwert  zu.

Um Entwicklungspotentiale durch Unternehmensneuansiedlungen aktiv zu erschließen, kommt  es auch darauf an, die Stärken des Standortes Bocholts wie u.a
a) Gutes Breitbandangebot in Industrie und Gewerbegebieten
b) Gutes Bildungsangebot
c) Fachhochschulstandort
d) Nähe zum FH Düsseldorf und Großstädten
e) Eigene Wirtschaftsförderung
f) Hohe Lebensqualität
g) Attraktive Innenstadt
h) Breites Naherholungsangebot
i) Familienfreundlichkeit und gutes Kita-Angebot
j) Bodenständigkeit der Bevölkerung
k) Gute Verbindung in den niederländischen Wirtschaftsraum durch Grenzlage
zu vermitteln  und
Schwächen wie u.a.
a) Bekanntheitsgrad Bocholts
b) Besondere Botschaft für den Standort Bocholt
(Standortmarke) fehlt
c) Grenzlage
d) Mangelhafte Anbindung an das Schienennetz durch nicht elektrifizierte Bahnstrecke
e) Zusammenarbeit Hochschule/Wirtschaft

und vornehmlich
f) Mangelnde Verfügbarkeit an Industrie- und Gewerbeflächen

möglichst durch Maßnahmen zu beseitigen oder abzumildern und die Standortattraktivität für Neuansiedlungen damit  zu erhöhen.

Das von der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing Gesellschaft und der Stadt Bocholt  bei STADTRAUMKONZEPT, Dortmund, beauftragte Gutachten über ein Gewerbe- und Industrieflächenkonzept für Bocholt stellt  in seiner Wirtschaftsstrukturanalyse  u.a. fest, dass die Gesamtbeschäftigung in Bocholt zwischen 2008 und 2013 nur um unter- durchschnittlich 3 % gewachsen ist. Dagegen weisen der Kreis Borken ein Wachstum von 9,4 %, NRW 5,3 % und Deutschland von 6,6 % aus!
Die Gutachter kommen durch einen für Bocholt ermittelten unterdurchschnittlichen Standortfaktor zum Schluss, dass endogene Hemmnisse in Bocholt selbst für das unterdurchschnittliche Wachstum verantwortlich sind. Sie untermauern diese Feststellung mit der Aussage:
„ Die Tatsache, dass die Beschäftigungsentwicklung im Kreis Borken deutlich dynamischer verlaufen ist als in der Stadt Bocholt, deutet darauf hin, dass im Kreis Borken Potentiale des Beschäftigungswachstums vorhanden sind, die unter der Voraussetzung eines adäquaten Flächenangebotes durch eine aktive Neuansiedlungspolitik der Wirtschaftsförderung Bocholt auch für Bocholt gewonnen werden könnten.“

Die für Bocholt festgestellte Knappheit an Gewerbe- und Industrieflächen hat maßgeblich dazu geführt, dass die Wirtschaftsförderung  in der Ansiedlungspolitik neuer Unternehmen nicht die nötigen Aktivitäten einleiten konnte.
Neben einer kontinuierlichen Bestandspflege der in Bocholt beheimaten Unternehmen  ist daher für ein vitales Wachstum Bocholts in den kommenden Jahrzehnten eine aktive Neuansiedlungspolitik von Unternehmen durch die Bereitstellung  von neuen Industrie- und Gewerbeflächen seitens der Bocholt dringend erforderlich.
Das beauftragte Gutachten kommt für den Zeitraum 2014 bis 2025 zu einem für Betriebserweiterungen und Unternehmensneuansiedlungen zusätzlichen Industrie- und Gewerbeflächenbedarf von brutto 68,3 bis 71,8 ha.
Wegen langer Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungszeiten ist es aber heute schon erforderlich, die nötigen Prozesse für die folgenden 10 Jahre, d.h. von 2025 bis 2035, einzuleiten.  Auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens  sollte für diesen Zeitraum ebenfalls ein zusätzlicher Gewerbe- und  Industrieflächenbedarf von 6 ha/Jahr  angesetzt werden.

Soweit dieser Bedarf  aus heute schon ausgewiesenen Gewerbe- und Industrieflächen nicht gedeckt werden kann, muss darauf aktiv hingewirkt werden, dass die Bedarfslücke schnellstmöglich durch eine Änderung des Landesentwicklungsplanes geschlossen wird.
Die neue Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag dafür Möglichkeiten eröffnet.
Um zukünftig Verhandlungsspielraum bei Neuansiedlungen für Grundstücksangebote  zu gewährleisten, sollte geprüft werden, ob nicht Teile des Grundstückspreises auf zukünftige Gewerbesteuerzahlungen angerechnet werden können.
Des Weiteren erscheint es vordringlich, dass bei der Ausweisung neuer Industrie- und Gewerbegebiete auch die Verkehrsströme von Wohngebieten dorthin mit einbezogen und Maßnahmen daraus zeitnah umgesetzt werden müssen (z.B. Nordring)
Vordringliches Ziel muss es ferner sein, schnellstmöglich die im  Industriepark möglichen Erweiterungsflächen bereitzustellen und noch bestehende Hindernisse in der Planumsetzung auf dem Verhandlungswege  zu beseitigen.
Hierzu ist es dringend erforderlich, Gespräche zwischen Verwaltung und betroffenen Landwirten zu führen, um daraus ein Handlungskonzept für Hochwasserereignisse zu entwickeln ( z.B. Entschädigungs-Pauschalen
Zur zeitnahen Erschließung möglicher  Erweiterungsflächen sollten zudem „intelligente“ Entwässerungskonzepte entwickelt werden ( Versickerung auf den Flächen, Rigolen etc.) um auch hier das Einleiten zu reduzieren, und um damit Genehmigungsverzögerungen von vornherein entgegenzuwirken.

Über einen Antrag der CDU-Fraktion im Bocholter Rat, sollten Verwaltung und Wirtschaftsförderung beauftragt werden, entsprechende Aktivitäten schnellstmöglich einzuleiten und die Ergebnisse bis zum 31.10.2018 oder auch früher vorzustellen.